UPC_CFI_114/2024; UPC_CFI_448/2024 – Heraeus v Vibrantz

Court
Local Division Munich
Date
Sector
Chemicals
Decision Type
PROCEDURAL

Expert Commentary

Setting of Dates The presiding judge sets a new date for the interim conference because of “Terminskollision”. Comment I wonder if it is really necessary to publish this type of orders and sometimes not even once but several times! (See the Sanofi decision of today.)

Full Decision Text

Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 24. Januar 2025 KLÄGERINNEN 1) Heraeus Electronics GmbH & Co. KG 2) Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG vertreten durch: Paul Szynka (CBH) BEKLAGTE Vibrantz GmbH vertreten durch: Christian Paul (Jones Day) STREITPATENT Europäisches Patent Nr. 3 215 288 SPRUCHKÖRPER/KAMMER Spruchkörper 1 der Lokalkammer München MITWIRKENDE RICHTER Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen. Lokalkammer München UPC_CFI_114/2024 UPC_CFI_448/2024 UPC_CFI_114/2024 UPC_CFI_448/2024 2 VERFAHRENSSPRACHE Deutsch GEGENSTAND - Datum des Zwischentermins GRÜNDE Der Termin zur Zwischenanhörung vom 23. Mai 2025 muss wegen einer Terminskollision verschoben werden. Als neuer Termin steht der 28. Mai 2025 zur Verfügung. Beide Parteien haben dazu keine Stellung genommen. Es wird daher davon ausgegangen, dass insoweit keine Verhinderungen bestehen. ANORDNUNG 1. Der Termin für die Zwischenanhörung per Videokonferenz wird verschoben auf 28. Mai 2025, 10.00 Uhr. 2. Der Termin für die mündliche Verhandlung vom 1. Juli 2025, 9.00 Uhr, Denisstr. 3 in München, wird bestätigt. 3. Die Parteien werden zu beiden Terminen geladen. 4. Das schriftliche Verfahren endet am 14. Mai 2025. 5. Die Parteien können in ACT_13227/2024 bis zum 23. Mai 2025 inhaltliche Vorschläge für den Zwischentermin unterbreiten sowie eine Liste der Teilnehmer hochladen. INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO). INFORMATIONEN ÜBER DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG IM GERICHT Die mündliche Verhandlung ist öffentlich, es sei denn, das Gericht beschließt, eine Verhandlung, soweit erforderlich, im Interesse einer der Parteien oder Dritter oder im allgemeinen Interesse der Justiz oder der öffentlichen Ordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen (R. 115 VerfO). INFORMATIONEN ÜBER DIE TONAUFZEICHNUNG Es wird eine Tonaufzeichnung der Verhandlung angefertigt. Die Aufzeichnung wird den Parteien bzw. deren Vertretern nach der Anhörung in den Räumlichkeiten des Gerichts zugänglich gemacht (R. 115 VerfO). INFORMATIONEN ÜBER DIE TONAUFNAHME Es soll eine Tonaufzeichnung / Videoaufzeichnung der Zwischenanhörung gefertigt werden. Die Aufzeichnung wird den Parteien bzw. deren Vertretern nach der Anhörung in den Räumlichkeiten des Gerichts zugänglich gemacht (R. 106 VerfO). UPC_CFI_114/2024 UPC_CFI_448/2024 3 INFORMATIONEN ÜBER DIE ABWESENHEIT ODER VERSPÄTUNG EINES VERTRETERS Auf Antrag kann gegen eine Partei eine Versäumnisentscheidung ergehen, wenn eine ordnungsgemäß geladene Partei nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint. (R. 355.1 (b) VerfO). INFORMATIONEN ÜBER EINE SÄUMNISENTSCHEIDUNG Kommt eine Partei der vorliegenden Anordnung nicht fristgerecht nach, so kann im Einklang mit R. 355 VerfO eine Säumnisentscheidung ergehen (R. 103.1, letzter Unterabsatz und .2 VerfO). DETAILS DER ANORDNUNG Anordnung Nr. ORD_68785/2024 im VERFAHREN NUMMER: ACT_13227/2024 UPC Nummer: UPC_CFI_114/2024 Art des Vorgangs: Verletzungsklage Dr. Zigann Vorsitzender Richter

Key Holdings

  • The presiding judge sets a new date for the interim conference due to a scheduling conflict ('Terminskollision').
  • The commentator questions the necessity of publishing routine procedural orders, especially multiple times.

Tags

  • Case Management
  • Interim Measures
  • Time Limits

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