UPC_CFI_1271/2026 – Huawei v Sercomm

Court
Local Division Munich
Date
Sector
Electronics/SEP
Decision Type
PROCEDURAL

Expert Commentary

Case management Facts 1. On 15 April 2026, Huawei commenced infringement proceedings with respect to Standard Essential Patent EP 3 611 989. 2. Although not all defendants (of the same group) had been served, an early management conference was held on 8 July. The JR 1. The JR sets the interim conference for 16 April 2027 and the oral hearing for 5 May 2027. 2. The JR tells the parties present (defendants 2 and 3) to make sure that all parties agree on the same dates for the written submissions. These dates must not conflict with the dates for the interim conference. If this does not happen, the Court may split the proceedings. 3. The JR urges the parties to agree on a confidentiality regime, costs, and to think about the services of the PMAC. Comment The JR at the very busy Munich Court tries to be as efficient as possible. This will only work if the claimant and all defendants are cooperative. Wait and see!

Full Decision Text

Unified Patent Court Munich Local Division Procedural Order 8 July 2026 Case Number: UPC_CFI_1271/2026 Patent Number: EP 3 611 989 B1 **Klägerin** Huawei Technologies Co. Ltd. Bantian Huawei Base Longgang District Shenzhen, 518129 China gesetzlich vertreten durch Frau Zhao Minglu, ebenda vertreten durch: Dr. Tobias J. Hessel, Thomas Misgaiski, Lea Prehn, Dr. Marie Gessat (Clifford Chance Partnerschaft mbB) unterstützt durch: Patentanwält:innen der Kanzlei Eisenführ Speiser Patentanwälte Rechtsanwälte **Beklagte** 1) Sercomm Corporation 8F, No. 3-1, Yuan Qu St., Nan Kang, Taipei 115, Taiwan vertreten durch die Geschäftsführung, diese wiederrum vertreten durch Chairman James Wang und President Ben Lin 2) SerComm Deutschland GmbH Prinzenallee 7, 40549 Düsseldorf, Deutschland vertreten durch ihre Geschäftsführer Cheng-Che Hsu und Joel Ludvigsen 3) Sercomm France SARL 1 rue de Stockholm, 75008 Paris, Frankreich vertreten durch ihre Geschäftsführer Cheng-Che Hsu und Joel Ludvigsen 4) Sercomm Italia SRL Via Litta 4, 20045, Lainate (MI), Italien vertreten durch ihre Geschäftsführer Cheng-Che Hsu und Joel Ludvigsen 2) und 3) vertreten durch: Dr. Steffen Steininger, Dr. Daniel Kaneko, Fabian Langer, Dr. Andreas Schmid, Dr. Alexander Lebschy (Hogan Lovells Cadwalader International LLP) **STREITPATENT** EP 3 611 989 B1. **SPRUCHKÖRPER** Panel 1a der Lokalkammer München. **ENTSCHEIDENDER RICHTER** Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann als Berichterstatter erlassen. **VERFAHRENSSPRACHE** Deutsch **GEGENSTAND DES VERFAHRENS** R. 105.5 VerfO - frühe Zwischenanhörung vom 8. Juli 2026 **SACHVERHALT UND ANTRÄGE DER PARTEIEN** 1. Mit der am 15. April 2026 eingereichten Klage macht Huawei Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung der Ansprüche 1 bis 6 und unmittelbare Verletzung der Ansprüche 7-12 des Europäischen Patents 3 611 989 durch die Beklagten geltend. 2. Die Klägerin trägt vor, dass das Klagepatent essenziell für WiFi6 sei. Die Klägerin lizenziert das Klagepatent sowohl bilateral als auch über den SISVEL-Pool. 3. Die Klage wurde an die Beklagte zu 2) am 12. Juni 2026 zugestellt. Wirksames Zustelldatum ist der 22. Juni 2026. 4. Die Klage wurde an die Beklagte zu 3) am 3. Juli 2026 zugestellt. Wirksames Zustelldatum ist der 3. Juli 2026. 5. Die Zustellung an die Beklagten zu 1) und 4) steht noch aus. Eine Zustellung an die Beklagte zu 4) dürfte unmittelbar bevorstehen. Die Zustellung an die Beklagte zu 1) dürfte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 6. Am 8. Juli 2026 fand eine frühe Zwischenanhörung per Videokonferenz zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise statt. An dieser haben teilgenommen: für das Gericht: Dr. Matthias Zigann, Berichterstatter für die Klägerin: Dr. Tobias Hessel, Thomas Misgaiski, Lea Prehn, Dr. Marie Gessat (Clifford Chance); Thomas Dreiser (Huawei) Für die Beklagten zu 2) und 3): Dr. Steffen Steininger, Dr. Daniel Kaneko, Fabian Langer (Hogan Lovells Cadwalader International LLP) 7. Es wurden die folgenden Punkte besprochen: - Das Gericht weist auf die Entscheidung der Kammer vom 18. Dezember 2024 (UPC_CFI_9/2023) hin. Es wäre vor diesem Hintergrund für die weitere Verfahrensplanung hilfreich zu erfahren, wie sich die Beklagten zu verteidigen gedenken. - Die Vertreter der Beklagten zu 2) und 3) teilen mit, dass es sich für die Beklagten um das erste Verfahren vor einem europäischen Gericht handele. Eine Bestellung auch für die Beklagten zu 1) und 4) sei derzeit nicht möglich. Man befinde sich noch im Stadium der Sachverhaltsermittlung. Heute könnten keine definitiven Aussagen zur Verteidigungsstrategie getroffen werden. Derzeit müsse man aber davon ausgehen, dass eine Nichtigkeitswiderklagen eingereicht werde. Unabhängig hiervon seien die Beklagten willens, eine FRAND-Lizenz zu nehmen. - Die Vertreter der Klägerin sowie der Beklagten zu 2) und 3) teilen mit, dass sie an den vorgeschlagenen Terminen für eine weitere Zwischenanhörung (16. April 2027) sowie eine mündliche Verhandlung (5. Mai 2027) verfügbar seien. - Die Vertreter der Klägerin teilen mit, dass sie sich ein einheitliches Fristenregime, zumindest für die Beklagten zu 2) und 3), vorstellen könnten. Das maßgebliche Datum müsse in der Mitte liegen. - Das Gericht teilt mit, dass selbstverständlich die Beklagten zu 1) und 4) die Zustellung der Klageschrift bzw. die Zustellung ersetzende Beschlüsse abwarten dürfen. Gegebenenfalls laufen dann aber vier unterschiedliche Fristen für die einzelnen Beklagten. Soweit diese zu unterschiedlich sind, kommt eine Abtrennung in Betracht. Soweit sich die Parteien auf ein einheitliches Fristenregime einigen darf dieses die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Termine (16. April 2027 und 5. Mai 2027) nicht gefährden. Die Vereinbarung eines Fristenregimes beinhaltend eine einheitliche Klageerwiderungsfrist spätestens bis zum 5. Oktober 2026 stünde im Einklang mit diesen Terminen. Ein von den Parteien gewünschter Gleichlauf von Fristen könne auch durch eine gemeinsame Einreichung unter teilweisen Verzicht auf eine volle Ausschöpfung von individuell längeren Fristen hergestellt werden. - Das Gericht regt an, dass sich die Vertreter der Parteien bilateral auf eine Geheimhaltungsregime mit Confidentiality Club verständigen, sollte dies notwendig werden. In diesem Rahmen sei auch für Dokumente Dritter die Vereinbarung von „Attorney-Eyes-Only“ möglich. Ob derartige Informationen auch in der abschließenden Entscheidung verwertet werden dürfen, müsse aber noch vom Spruchkörper geklärt werden. Gegebenenfalls müsste in einem zweiten Schritt den Erfordernissen der Regel 262A.6 VerfO Rechnung getragen werden. - Das Gericht regt an, dass die Parteien erwägen, in der Zeit bis zum Termin der mündlichen Verhandlung die Dienste des PMAC in Anspruch zu nehmen. - Das Gericht regt ferner an, dass die Parteien zumindest einen Kostenvergleich durch die Vereinbarung einer Pauschalsumme abschließen, um eine aufwändiges Kostenfestsetzungsverfahren zu vermeiden. Diese Vereinbarung sollte eine eventuell im Raum stehende Verfahrenstrennung und die damit einhergehende Durchführung mehrerer Verhandlungstermine mitberücksichtigen. **ANORDNUNG** 1. Die Klägerin sowie die Beklagte zu 2) und 3) werden zu einer weiteren Zwischenanhörung per Videokonferenz geladen auf den 16. April 2027, 10.00 Uhr. Die übrigen Beklagten dürfen teilnehmen, soweit sie von einem EPG-Vertreter vertreten werden. 2. Die Klägerin sowie die Beklagten zu 2) und 3) werden zur mündlichen Verhandlung in Person im Sitzungssaal 212 sowie Overflow Room 220b in der Denisstraße 3 in München geladen auf den 5. Mai 2027, 9.00 Uhr. Die übrigen Beklagten dürfen teilnehmen, soweit sie von einem EPG-Vertreter vertreten werden. 3. Die Klägerin sowie die Beklagten zu 2) und 3) werden gebeten, bis zum 8. April 2027 Vorschläge für die Themen der zweiten Zwischenanhörung zu unterbreiten sowie Namen und Funktion der Teilnehmer mitzuteilen. 4. Die Klägerin sowie die Beklagten zu 2) und 3) werden gebeten, bis zum 28. April 2027 Namen und Funktion der Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung mitzuteilen. Ferner möge mitgeteilt werden, ob die Teilnahme auch per Videokonferenz gewünscht ist. 5. Eine Trennung der Verfahren bleibt vorbehalten. **ANWEISUNGEN AN DAS REGISTER** Es sind entsprechende Einladungen für eine Videokonferenz am 16. April 2027 und gegebenenfalls auch am 5. Mai 2027 zu versenden. **INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER** Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO). **INFORMATIONEN ÜBER DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG IM GERICHT** Die mündliche Verhandlung ist öffentlich, es sei denn, das Gericht beschließt, eine Verhandlung, soweit erforderlich, im Interesse einer der Parteien oder Dritter oder im allgemeinen Interesse der Justiz oder der öffentlichen Ordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen (R. 115 VerfO). **INFORMATIONEN ÜBER DIE TONAUFZEICHNUNG** Es wird eine Tonaufzeichnung der Verhandlung angefertigt. Die Aufzeichnung wird den Parteien bzw. deren Vertretern nach der Anhörung in den Räumlichkeiten des Gerichts zugänglich gemacht (R. 115 VerfO). **INFORMATIONEN ÜBER DIE ABWESENHEIT ODER VERSPÄTUNG EINES VERTRETERS** Auf Antrag kann gegen eine Partei eine Versäumnisentscheidung ergehen, wenn eine ordnungsgemäß geladene Partei nicht zu einer mündlichen Verhandlung erscheint. (R. 355.1 (b) VerfO). **INFORMATIONEN ÜBER EINE SÄUMNISENTSCHEIDUNG** Kommt eine Partei der vorliegenden Anordnung nicht fristgerecht nach, so kann im Einklang mit R. 355 VerfO eine Säumnisentscheidung ergehen (R. 103.1, letzter Unterabsatz und .2 VerfO). Dr. Zigann Vorsitzender Richter

Key Holdings

  • An early management conference can proceed even if not all defendants have been served.
  • The Judge Rapporteur (JR) is responsible for setting key procedural dates such as interim conferences and oral hearings.
  • Parties are strongly encouraged to agree on dates for written submissions to ensure procedural efficiency and avoid potential splitting of proceedings.
  • The Court emphasizes the necessity of party cooperation for effective and efficient case management.
  • Parties are advised to agree on confidentiality regimes, costs, and to consider the services of the Patent Mediation and Arbitration Centre (PMAC).

Tags

  • Case Management
  • Procedure
  • Standard Essential Patent (SEP)
  • Infringement
  • Judge Rapporteur

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