UPC_CFI_609/2025 – Ueran v Xiaomi
- Court
- Local Division Munich
- Date
- Outcome
- Granted
- Sector
- Other
- Decision Type
- PROCEDURAL
Expert Commentary
Agreement on time periods Facts There was email correspondence with the Court regarding an agreement between the claimant and the defendants. The non-German defendants agreed to appear in Court if a certain deadline regime was accepted by the Court. Decision JR The JR accepts because it simplifies the proceedings, especially because service has not yet taken place for several defendants (among others in China). Comment This all makes sense and is a lesson for representatives. If you sue Chinese defendants (or defendants in other countries where service is difficult or impossible), you should sue a subsidiary in the EU as well. Such defendants may be inclined to make a deal about appearing because the case against the EU (or also Lugano) subsidiary will proceed according to the regime of the Rules of Procedure. During negotiations, the claimant may agree to a somewhat more liberal timeframe, which the Court will accept.
Full Decision Text
Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts Lokalkammer München erlassen am 4. September 2025 Klägerin (Antragsgenerin) UERAN Technology LLC 220 N. Green Street - 60616 - Chicago - US vertreten durch: Alexander Reetz (Wildanger Kehrwald Graf v. Schwerin) Beklagte (Antragsteller) 1) Xiaomi Corporation PO Box 309, Ugland House, South Church Street - KY1-1104 - George Town (Grand Cayman) - KY vertreten durch: ./. 2) Xiaomi Communications Co., Ltd. #019, 9th Floor, Building 6, 33 Xi' erqi Middle Road - 100085 - Beijing – CN vertreten durch: ./. 3) Xiaomi Inc. #019, 9th Floor, Building 6, 33 Xi' erqi Middle Road - 100085 - Beijing – CN vertreten durch: ./. Lokalkammer München UPC_CFI_609/2025 UPC_CFI_609/2025 2 4) Xiaomi Technology Netherlands B.V. Prinses Beatrixlaan 582 - 2595BM - Den Haag – NL vertreten durch: ./. 5) Xiaomi Technology Germany GmbH Niederkasseler Lohweg 175 - 40547 - Düsseldorf – DE vertreten durch: Richard Wunderlich (Freshfields PartG mbB) 6) Xiaomi Technology France S.A.S. 93 Rue Nationale - 92100 - Boulogne-Billancourt – FR vertreten durch: ./. 7) Xiaomi Technology Italy S.R.L. Viale Edoardo Jenner 53 - 20159 - Mailand – IT vertreten durch: ./. 8) Xiaomi Technology Sweden AB Pyramidvägen 7 - 169 56 - Solna – SE vertreten durch: ./. 9) Romania Xiaomi Communication Technology S.R.L. Strada Ing. George Constantinescu, Nr. 4B Si 2-4, Et. 6, Ap. Biroul Nr. 623 - 020339 - Bucuresti – RO vertreten durch: ./. STREITPATENT EP 2 661 133 ENTSCHEIDENDE RICHTER Diese Anordnung wurde durch den Vorsitzenden Richter Dr. Matthias Zigann in Vertretung des Berichterstatters erlassen. UPC_CFI_609/2025 3 VERFAHRENSSPRACHE Deutsch GEGENSTAND DES VERFAHRENS Verfahrensantrag App_35977/2025 ANTRÄGE Die Beklagte zu 5) beantragt: In dem bezeichneten Verletzungsverfahren nehmen wir Bezug auf die E-Mail-Korrespondenz mit dem Berichterstatter und den Vertretern der Klägerin und beantragen namens und im Auftrag der Beklagten zu 5) (Xiaomi Technology Germany GmbH), die in dem Verfahren laufenden Fristen wie folgt festzusetzen: Zur Begründung führt die Beklagte zu 5) aus: (1) Wie bereits in der parallelen E-Mail-Korrespondenz mit dem Berichterstatter und den Vertretern der Klägerin erläutert, dient die beantragte Festsetzung zum einen der Herstellung eines einheitlichen Fristenregimes für alle Beklagten, insbesondere im Lichte der noch ausstehenden Zustellung an den Großteil der Beklagten. (2) Im Falle der Festsetzung wie beantragt wären die weiteren, von uns noch nicht vertretenen Beklagten einverstanden, uns ebenfalls mit der gerichtlichen Vertretung im hiesigen Verfahren zu beauftragen und das beantragte Fristenregime unabhängig vom Datum der tatsächlichen Zustellung zu akzeptieren. Damit würde das Auseinanderfallen der Fristen für jede einzelne Beklagte vermieden, was angesichts es sich naturgemäß fortentwickelnden Verfahrensstandes regelmäßig auch auf beiden Seiten mit inhaltlich abweichenden Schriftsätzen einherginge. Zudem würde das Verfahren insgesamt dadurch beschleunigt, dass eine spätere tatsächliche Zustellung beispielsweise an die in China ansässigen Beklagten nicht zu einer Verzögerung führt. (3) Zum anderen umfasst das beantragte Fristenregime eine Verlängerung der Fristen für die Replik und die Duplik um jeweils zwei Wochen, da die Zeiträume für diese Schriftsätze die Weihnachts- bzw. Osterferien umfassen. UPC_CFI_609/2025 4 (4) Wie dem Berichterstatter bekannt ist, haben die Klägervertreter dem beantragten Fristenregime bereits insgesamt zugestimmt. Zudem wird die entsprechende Übereinkunft der Parteien vorsorglich auch anwaltlich versichert. (5) Vor diesem Hintergrund bitten wir höflichst um eine antragsgemäße Festsetzung des Fristenregimes in diesem Verfahren. Angesichts der vorangehenden Korrespondenz unter Einbindung des Berichterstatters und der Zustimmung der Vertreter der Klägerin gehen wir davon aus, dass diesem Änderungsantrag stattgegeben wird. Sollte das Gericht wider Erwarten Bedenken in Bezug auf das beantragte Fristenregime haben, bitten wir angesichts der bereits laufenden Fristen für die Beklagte zu 5) um kurzfristige Mitteilung. GRÜNDE Dem abgestimmten Vorgehen ist zur Verfahrensvereinfachung zuzustimmen. Stand heute fehlen noch Zustellnachweise für die Beklagten zu 1-3, 6-7 und 9. ANORDNUNG 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Eine nachträgliche Fristverkürzung für den Fall, dass die Vertretung der übrigen Beklagten nicht alsbald übernommen wird, bleibt vorbehalten. INFORMATIONEN ÜBER DIE ÜBERPRÜFUNG DURCH DEN SPRUCHKÖRPER Jede Partei kann die Überprüfung dieser Anordnung durch den Spruchkörper nach R. 333 VerfO beantragen. Bis zur Prüfung bleibt die Anordnung wirksam (R. 102.2 VerfO). Dr. Zigann Vorsitzender Richter UPC_CFI_609/2025 5 DETAILS DER ANORDNUNG Anordnung Nr. ORD_36155/2025 im VERFAHREN NUMMER: ACT_31898/2025 UPC Nummer: UPC_CFI_609/2025 Art des Vorgangs: Verletzungsklage Nr. des dazugehörigen Verfahrens Antragsnr.: 35977/2025 Art des Antrags: Vorlage für Verfahrensantrag
Key Holdings
- Parties' agreement on deadlines accepted by Court.
- Non-German defendants agreed to appear in exchange for schedule adjustments.
- Simplifies proceedings given difficult service (China).
Tags
- Case Management
- China
- Service