UPC_CFI_519/2024, UPC_CFI_47/2025, UPC_CFI_52/2025 – Cup&Cino v Alpina

Court
Local Division Düsseldorf
Date
Outcome
Granted
Sector
Other
Decision Type
PROCEDURAL

Expert Commentary

Bifurcation? Decision of the JR The Court decided against bifurcation even before the end of the written procedure. Comment As previously mentioned, this is a very efficient approach. Representatives should state in their Statement of Claim and Defence whether they want bifurcation or not, so the Court can make an early decision. This should become the new rule after the revision of the Rules.

Full Decision Text

1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_519/2024 UPC_CFI_47/2025 UPC_CFI_52/2025 Verfahrensanordnung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 4. August 2025 betreffend EP 3 398 487, EP 3 281 569 und EP 3 610 762 Klägerin: CUP&CINO Kaffeesystem-Vertrieb GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch ihre Komplemen- tärin, Paderborner Straße 33, 33161 Hövelhof, Deutschland vertreten durch: Rechtsanwalt Thomas Adocker, Taylor Wessing e|n|w|c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH, Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien, Tarik Kapic, European Patent Attorney, BOVARD Patentanwälte, Optingenstrasse 16, CH-3013 Bern, elektronische Zustelladresse: t.adocker@taylorwessing.com Beklagte: ALPINA Coffee Systems GmbH, Tiroler Straße 32, A-6322 Kirchbichl, Österrreich vertreten durch: Patentanwalt und European Patent Litigator Markus Gangl, Wil- helm-Greil-Straße 16, 6020 Innsbruck, Österreich elektronische Zustelladresse: gangl@th-patent.at STREITPATENT: Europäisches Patente Nrn. EP 3 398 487, EP 3 281 569 und EP 3 610 762 SPRUCHKÖRPER/KAMMER: Spruchkörper der Lokalkammer Düsseldorf MITWIRKENDE RICHTER: Diese Anordnung wurde durch die Berichterstatterin Dr. Thom erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch 2 GEGENSTAND: Art. 33 Abs. 3 lit.a) EPGÜ i.V.m. R. 37.2 VerfO GRÜNDE DER ANORDNUNG: Nachdem die Parteien gegen ein solches Vorgehen keine Einwände erhoben haben, konnte über die Frage, wie in Bezug auf Art. 33 Abs. 3 EPGÜ zu verfahren ist, bereits vor Abschluss des schrift- lichen Verfahrens entschieden und diese im Sinne eines Vorgehens nach Art. 33 Abs. 3 lit. a) EPGÜ beantwortet werden. Auch wenn der Spruchkörper gemäß R. 37.1 VerfO so bald wie möglich nach Abschluss des schrift- lichen Verfahrens durch Anordnung über das Vorgehen nach Art. 33 Abs. 3 EPGÜ entscheiden soll, kann er gemäß R. 37.2 VerfO eine frühere Entscheidung treffen, wenn er das Vorbringen der Par- teien berücksichtigt und ihnen rechtliches Gehör gewährt. Die Lokalkammer macht von dem ihr zustehenden Ermessen dahingehend Gebrauch, dass sie so- wohl die Verletzungsklage als auch die Widerklage auf Nichtigerklärung verhandelt (Art. 33 Abs. 3 lit. a) EPGÜ). Die Komplexität der streitgegenständlichen Technik erscheint im bekannten Spekt- rum von Patentstreitigkeiten eher moderat. Eine frühe Entscheidung über das weitere Vorgehen im Sinne von Art. 33 Abs. 3 EPGÜ erscheint auch aus Effizienzgründen sinnvoll. Es erscheint aus prozessökonomischen Gründen angezeigt, frühzeitig die Zuweisung des technischen Richters zu erhalten, um diesen in der Terminplanung so früh wie möglich berücksichtigen zu können. Ande- renfalls bestünde ein erhebliches Risiko von Verzögerungen, wenn der technische Richter erst im Zwischenverfahren hinzugezogen wird und bereits terminlich anderweitig verhindert ist. ANORDNUNG: Aus diesen Gründet ordnet die Lokalkammer Düsseldorf nach Anhörung und im Einverständ- nis der Parteien an, dass sie sowohl die Verletzungsklage als auch die Widerklage auf Nichti- gerklärung gemeinsam verhandelt. ANWEISUNGEN AN DIE BERICHTERSTATTERIN: Die Berichterstatterin soll die Präsidentin des Gerichts erster Instanz ersuchen, dem Spruchkörper einen technisch qualifizierten Richter zuzuweisen. DETAILS DER ANORDNUNG: Hauptaktenzeichen ACT_51076/2024, ACT_3519/2025 und ACT_3712/2025 sowie CC_4022/2025, CC_3712/2025 und CC_4325/2025 UPC-Nummern: UPC_CFI_519/2024, UPC_CFI_47/2025 und UPC_CFI_52/2025 Verfahrensart: Verletzungsklage und Nichtigkeitswiderklage Erlassen in Düsseldorf am 4. August 2025 3 NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN Presiding Judge Thomas Legally Qualified Judge Dr Thom Legally Qualified Judge Kupecz

Key Holdings

  • Decision against bifurcation made early, before end of written procedure.

Tags

  • Bifurcation
  • Case Management
  • Procedural Efficiency

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