UPC_CFI_56/2025 – Versah v HaeNaem

Court
Local Division Düsseldorf
Date
Outcome
Granted
Sector
Other
Decision Type
PROCEDURAL

Expert Commentary

Withdrawal Facts Before the end of the written proceedings, the claimant requests the withdrawal against defendant 2 (there are three defendants). Defendant 2 agrees also that each party bears its own costs. The Court The Court agrees, but states that claimant has to bear the court costs with respect to defendant 2. Comment I do not quite understand the decision as I did not think that there had been extra court costs because of defendant 2. There is, as I understand it, only one fee which the claimant has paid, independent of the number of defendants. Maybe the JR wants to make clear that the withdrawal against one of the defendants cannot lead to any reimbursement of fees.

Full Decision Text

1 Lokalkammer Düsseldorf UPC_CFI_56/2025 Entscheidung des Gerichts erster Instanz des Einheitlichen Patentgerichts erlassen am 2. Juni 2025 betreffend EP 3 402 420 B1 Klägerin: Versah LLC, c/o Salah Huwais, DDS, 2000 Spring Arbor Rd., Suite D, Jackson, 49203 Michigan, USA vertreten durch: Rechtsanwalt Ole Dirks, Wildanger, Kehrwald, Graf von Schwerin & Partner mbB, Couvenstraße 8, 40211 Düsseldorf, Deutschland mitwirkend: Patentanwalt Dipl.-Ing. Ingo Bauer, Gille Hrabal Partnerschaftsge- sellschaft mbB Patentanwälte, Brucknerstraße 20, 40593 Düssel- dorf, Deutschland elektronische Zustelladresse: Versah-HaeNaem-EP420@wildanger.eu Beklagte: 1. HaeNaem Co., Ltd., 194, Jisan-ro 175beon-gil, Jinwi-myeon, Pyeongtaek-si, Gyeonggi-do, 17718, Republik Korea 2. Adin Dental Implant Systems GmbH, Wiesenstraße 21w, 40549 Düsseldorf, Deutschland 3. Adin Dental Implant Systems Ltd., Alon Tavor POB 1128, Afula 1811101, Israel Beklagte zu 1. und 3. vertreten durch: Rechtsanwalt Thomas Adrian, Patent- und Rechtsan- waltskanzlei Daub, Bahnhofstrasse 5, 88662 Überlingen, Deutschland Beklagte zu 2. vertreten durch: Rechtsanwältin Miriam Kiefer, Kanzlei Kather Augen- stein, Bahnhofstraße 16, 40212 Düsseldorf, Deutschland elektronische Zustelladresse: kiefer@katheraugenstein.com STREITPATENT: Europäische Patente Nr. EP 3 402 420 B1 2 SPRUCHKÖRPER/KAMMER: Spruchkörper der Lokalkammer Düsseldorf MITWIRKENDE RICHTER: Diese Entscheidung wurde durch den Vorsitzenden Richter Thomas als Berichterstatter, die recht- lich qualifizierte Richterin Dr. Thom und den rechtlich qualifizierten Richter Agergaard erlassen. VERFAHRENSSPRACHE: Deutsch GEGENSTAND: R. 265 VerfO – Teil-Rücknahme der Klage KURZE DARSTELLUNG DES SACHVERHALTS: Mit Schriftsatz vom 24. Januar 2025 hat die Klägerin gegen die Beklagten eine Patentverletzungs- klage erhoben. Noch vor Abschluss des schriftlichen Verfahrens hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 23. Mai 2025 vor dem Hintergrund eines außergerichtlich geschlossenen Vergleichs die Rücknahme der gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Klage erklärt. Zugleich hat sie in Anbetracht des zwischen den be- treffenden Parteien vereinbarten Vergleichs beantragt, anzuordnen, dass die betreffenden Par- teien ihre Kosten selbst tragen. Die Klägerin beantragt, dass das Gericht 1. die teilweise Klagerücknahme in Bezug auf die Beklagte zu 2. zulässt; 2. eine Entscheidung erlässt, mit der das Verfahren im Hinblick auf die Beklagte zu 2. für abgeschlossen erklärt wird; 3. anordnet, dass jede Partei insoweit ihre Kosten selbst trägt; 4. die Eintragung der Entscheidung in das Register anordnet. Die Beklagte zu 2. hat der Teilrücknahme der Klägerin vom 23. Mai 2025 zugestimmt und bestätigt eine dahingehende Einigung mit der Klägerin, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. GRÜNDE DER ANORDNUNG: Die Entscheidung folgt dem übereinstimmend geäußerten Willen der Parteien. Soweit R. 265.2 (c) VerfO eine Kostenentscheidung gemäß Teil 1 Kapitel 5 VerfO verlangt, trägt die Entscheidung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung Rechnung. ENTSCHEIDUNG: 1. Die Rücknahme der gegen die Beklagte zu 2. erhobenen Klage wird zugelassen. 2. Das Verfahren gegen die Beklagte zu 2. wird für beendet erklärt. 3. Diese Entscheidung wird in das Register aufgenommen. 3 4. Die Klägerin trägt den auf das Verfahren gegen die Beklagte zu 2. entfallenden Teil der Gerichtskosten. Im Übrigen trägt jede Partei ihre Kosten selbst. DETAILS DER ANORDNUNG: App_24791/2025 zu dem Hauptaktenzeichen ACT_3828/2025 UPC-Nummer: UPC_CFI_56/2025 Verfahrensart: Verletzungsklage Erlassen in Düsseldorf am 2. Juni 2025 NAMEN UND UNTERSCHRIFTEN Vorsitzender Richter Thomas Rechtlich qualfizierte Richterin Dr. Thom Rechtlich qualifizierter Richter Agergaard Für den Hilfskanzler

Key Holdings

  • Withdrawal against one defendant allowed.
  • Claimant bears court costs for that defendant (clarification of no reimbursement).
  • Parties bear own costs.

Tags

  • Court Fees
  • Multiple Defendants
  • Withdrawal

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